Die Verordnung

Die logopädische Behandlung, die durch die Krankenkassen finanziert wird, ist delegationspflichtig. Es muss also eine entsprechende Verordnung ärztlich ausgehändigt werden, die dann abgerechnet werden kann. Dabei funktioniert diese Verordnung wie ein Scheck. Sie verbleibt beim Therapeuten und wird durch die Unterschriften patientenseitig bestätigt. Auf ihr ist die Dauer der einzeltenen Sitzung vermerkt, die Häufigkeit der Sitzungen, sowie die ärztliche Diagnose.

Für folgende Störungsbilder biete ich Behandlungen an:
 

kindliche Spracherwerbsstörungen

Störungen des Redeflusses

Stimmstörungen/Dysphonie

Schluckstörungen/Dysphagie

logopädisch relevante neurologische Störungsbilder (Fazialisparese, Dysarthrie, Apasie)

Die Termine

CNach der Ausstellung der Verordnung können Sie auf unterschiedliche Weise mit mir in Verbindung treten und Termine vereinbaren. Dabei strebe ich mindestens einen wöchtlichen Termin an, der sich möglichst nicht ändert. An den Vormittagen sind erfahrungsgemäß Termine leichter zu bekommen als an den Nachmittagen.
Hausbesuche sind möglich und finden derzeit auch statt.

Geschäftszeiten

An folgenden Tagen und Zeiten sind Termine grundsätzlich möglich:

  • Mo – Fr
    • 10:00 – 18:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

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